-

Umsatzsteuer: Ist-Besteuerung bei Freiberuflern seit 1.1.2019 erweitert

Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach dem Sollprinzip zu ermitteln, d. h. die Umsatzsteuer ist im Wesentlichen für in Rechnung gestellte Umsätze (vereinbartes Entgelt, Sollbesteuerung) und nicht erst bei Bezahlung des Kunden (vereinnahmtes Entgelt, Ist-Besteuerung) zu berechnen.


Nachteil der Sollbesteuerung ist, dass der Unternehmer oft die Umsatzsteuer schon an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat.


Von der verpflichtenden Sollbesteuerung gibt es bestimmte Ausnahmen, die nun mit 1.1.2019 erweitert wurden.

Bisher mussten unter anderem Unternehmer, die bestimmte, im Einkommensteuergesetz aufgezählte, freiberufliche Tätigkeiten ausüben, und berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften und gesetzliche Prüfungs- und Revisionsverbände verpflichtend die Ist-Besteuerung anwenden, außer es wurde ein Antrag auf Sollbesteuerung gestellt.

Seit 1.1.2019 wurde diese Ist-Besteuerung auf Unternehmer, die der Art nach eine (im Einkommensteuergesetz aufgezählte) freiberufliche Tätigkeit ausüben, erweitert. Somit sind nun auch die entsprechenden freiberuflichen Kapitalgesellschaften, ohne der Notwendigkeit einer berufsrechtlichen Zulassung, von der Ist-Besteuerung umfasst.


Eine freiberufliche Kapitalgesellschaft, die bisher die Umsatzsteuer verpflichtend nach dem Sollprinzip errechnete und nun mit der Gesetzesänderung zur Ist-Besteuerung verpflichtet wäre, kann allerdings auch auf die Sollbesteuerung optieren. Ein Antrag auf Sollbesteuerung muss spätestens zum Termin der Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für diesen Veranlagungszeitraum gestellt werden.


Stand: 06. Februar 2019

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 20

Unser Führungsteam besteht aus 20 Steuerexperten.

SH-FACT 26

Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr

Aktuelle Beiträge

zum Blog >