Maßnahmen für Mitarbeiter vor Jahresende 2024
Wie Sie Mitarbeitern etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen können!
Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Geldgeschenke (auch Münzen) sind allerdings immer steuerpflichtig!
Klimaticket
Seit 1.7.2022 ist die gänzliche oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich. Dazu zählt auch das Klimaticket.
Hochwasserkatastrophe
Freiwillige soziale Zuwendungen an Mitarbeiter zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind steuerfrei.
Mitarbeitergewinnbeteiligung
Eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 € im Kalenderjahr kann steuerfrei (nicht aber sozialversicherungsfrei) ausbezahlt werden.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie (im Vorjahr noch "Teuerungsprämie")
Im Ausmaß von bis zu 3.000 € kann im Jahr 2024 eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden, für die keine Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder Dienstgeberabgaben anfallen.
Auf die Grenze von 3.000 € sind Zahlungen aus der zuvor genannten Mitarbeitergewinnbeteiligung anzurechnen, so dass hier eine gewisse Konkurrenz besteht.
ACHTUNG: Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist eine entsprechende kollektivvertragliche Regelung!
TIPP: Für nähere Informationen steht Ihnen das sh-Personalverrechnungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung!
Stand: November 2024