Überblick über das Homeoffice-Pauschale 2021 - 2023

Überblick über das Homeoffice-Pauschale 2021 - 2023


Definition und Rahmenbedingungen

                            

  • Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Arbeitstage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird.
  • Dh, private Wohnung des Arbeitnehmers (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Wohnung des Lebenspartners oder von nahen Angehörigen.                
  • Einvernehmliche schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich.    
  • Das kann eine individuelle oder kollektivvertragliche Vereinbarung sein, aber auch eine Betriebsvereinbarung.
  • Für Homeoffice-Tage steht kein Pendlerpauschale zu.
                            
Arbeitsrechtliche Regelungen
                            
  • Sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes gelten.
  • Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz gilt auch im Homeoffice: Schäden im Zuge von Arbeiten im Homeoffice (zB an digitalen Arbeitsmitteln des Dienstgebers) durch Haushaltsangehörige oder    Haustiere sind dem Dienstnehmer zuzurechnen (§ 2 Abs 4 DHG).
  • Die schon bisher im Homeoffice anwendbaren Teile des Arbeitnehmerschutzgesetzes und Arbeitsinspektionsgesetzes gelten auch weiterhin, allerdings kein Betretungsrecht der privaten Wohnung für Arbeitsinspektorat.                        
                            
Unfallversicherung
                            
  • Schutz im Homeoffice in gleicher Weise wie am Arbeitsplatz.
  • Arbeitsunfälle in zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit Beschäftigung.
  • Geschützt sind die Wege zur Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse in der Nähe der Wohnung  und die Befriedigung dieser Bedürfnisse selbst: dh, Einkauf für das Mittagessen bzw. Besuch eines   Gasthauses zum Mittagessen.                        
  • Nicht abgedeckt sind Unfälle nach "Dienstschluss" oder in Arbeitspausen (laut Erläuternden Materialien: Erledigung des Tages- oder Wocheneinkaufes für die folgenden Tage).
  • Wege zur oder von der Kinderbetreuungseinrichtung, Tagesbetreuung oder Schule sind hingegen    dann geschützt, wenn sie vom Homeoffice aus angetreten werden oder wieder dorthin zurückführen.                        

Steuerliche und SV-rechtliche Regelungen
                            
  • Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Bereitstellung der erforderlichen digitalen Arbeitsmittel (IT-Hardware und Datenvermittlung) verpflichtet. Das löst allerdings keinen steuerpflichtigen Sachbezug beim Dienstnehmer aus (§ 26 Z 9 EStG).                        
  • Stellt hingegen (ausnahmsweise) der Arbeitnehmer seine Arbeitsmittel bereit, hat der Arbeitgeber einen angemessenen und erforderlichen Kostenersatz zu leisten.            
                            
Homeoffice-Pauschale
                            
  • Der Arbeitgeber kann gemäß § 26 Z 9 EStG dem Arbeitnehmer ein nicht steuerbares Homeoffice-Pauschale von bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag für max. 100 Tage im Jahr gewähren. Dh, das Homeoffice-Pauschale kann max. € 300 pro Jahr betragen.
  • Zahlt der Arbeitgeber weniger als € 3 pro Homeoffice-Tag, so kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag als Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 7a (b) EStG in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
                            
Pflichten des Arbeitgebers
           
  • Aufzeichnung der Homeoffice-Tage und Erfassung am Lohnkonto und am Lohnzettel.
  • Die Homeoffice-Tage vom 01.01.2021 - 30.06.2021 können, sofern keine Aufzeichnung erfolgt ist, im Schätzungswege ermittelt werden.                        
  • Aufzeichnung der Höhe des ausgezahlten Homeoffice-Pauschales und Erfassung am Lohnkonto.
  • Im Rahmen der Übermittlung des Jahreslohnzettels an das Finanzamt ist auch die Anzahl der Homeoffice-Tage und die Höhe des nicht steuerbar ausbezahlten Homeoffice-Pauschales mit zu übermitteln.
    
Werbungskosten des Dienstnehmers

                   
  • Voraussetzung: Kein Ansatz eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers.
  • Ansatz der Differenz zwischen Homeoffice-Pauschale und tatsächlich bezahltem Homeoffice-Pauschale durch den Arbeitgeber.                        
  • Ausgaben für digitale Arbeitsmittel des Dienstnehmers zur Verwendung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes sind um ein Homeoffice-Pauschale gemäß § 26 Z 9 EStG (von Dienstgeber bezahltes Homeoffice-Pauschale) und Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 7a lit b EStG (in Veranlagung angesetztes Homeoffice-Pauschale) zu kürzen.
  • Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) für den Homeoffice-Arbeitsplatz können bei mindestens 26 Homeoffice-Tagen max. mit € 300 pro Jahr angesetzt werden (§ 16 Abs. 1 Z. 7a (a) EStG.

TIPP: sh erledigt die Arbeitnehmerveranlagung zum Pauschalpreis - Anfragen an: <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>!

Stand: 1. Dezember 2021

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