Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich€ 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe€ 751,37
 
Höchstbeitragsgrundlage 
täglich€ 195,00
monatlich€ 5.850,00
jährlich für Sonderzahlungen€ 11.700,00
 
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung€ 6.825,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 28. September 2022

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