Unternehmensberatung
Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmen - Selbst-Check ab sofort möglich!
Handy-Signatur und Registrierung im USP sind Voraussetzung!
Ab sofort ist ein Selbst-Check um an die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen zu gelangen, möglich.
Unter dem Link: https://www.energiekostenpauschale.at können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen.
Der Selbst-Check umfasst folgende 6 Fragen:
- Sind Sie ein Unternehmen mit Sitz in Österreich? (ja/nein)
- Beträgt Ihr Jahresumsatz 2022 mindestens € 10.000 und höchstens € 400.000? (ja/nein)
- Haben Sie in den letzten drei Jahren vor Ihrer geplanten Antragstellung De-minimis-Beihilfen von mehr als 200.000 € erhalten? (ja/nein)
- Wie lautet der ÖNACE-Code für Ihr Unternehmen – (5 Ziffern, kann und soll der Klient auf der USP Homepage abfragen)
- Haben Sie bereits eine Handy-Signatur oder eine ID Austria? (ja/nein)
- Sind Sie bereits beim Unternehmensserviceportal (USP) registriert? (ja/nein)
Zur Erinnerung: Das Energiekostenpauschale des Bundes für Kleinunternehmen ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen € 110 und € 2.475 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von € 10.000 und einem Höchstjahresumsatz von € 400.000 (des Jahres 2022).
ACHTUNG: Sollten Sie antragsberechtigt sein, prüfen Sie VOR Antragstellung, ob Sie nicht nach dem EKZ I (Energiekostenzuschuss I) für das 4. Quartal 2022 anspruchsberechtigt sind! Dann sollten Sie nämlich die Pauschalförderung NUR für Februar bis September 2022 beantragen.
Die Antragsstellung soll ab Mitte Mai möglich sein.
Stand: 20. April 2023
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Personalverrechnung
Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2025
Personalverrechnung