Das Auto - der österreichischen Finanz liebste Einnahmequelle
Vom Firmenauto fließt zusätzliches Geld in die Finanzkasse
Das Auto ist nicht nur des Österreichers liebstes Spielzeug, sondern auch für die Finanz eine lukrative Einnahmequelle.
Und wenn dieses betrieblich genutzt wird – egal, ob als Unternehmer oder Arbeitnehmer – der Fiskus profitiert zusätzlich vom „Dienstwagen“.
Luxusgrenze
Für die Finanz gelten als Obergrenze „angemessener“ Anschaffungskosten von PKW und Kombi seit 2005! 40.000 EUR (inkl. NoVA und USt).
Für den Fall, dass die Angemessenheitsgrenze überschritten wird, sind die von den Anschaffungskosten abhängigen Aufwendungen, wie insbesondere die normale AfA (Nutzungsdauer 8 Jahre) samt Finanzierungskosten (Zinsen), bzw. Leasingraten und die Ausgaben für die Vollkaskoversicherung, im Ausmaß der Überschreitung zu kürzen.
Beispiel: Anschaffungskosten 50.000 EUR -> 80 % dürfen als Ausgaben angesetzt werden.
Unternehmers Privatanteil
Am „billigsten“ haben es bei Privatfahrten Einzelunternehmer. Sie können für die außerbetriebliche Nutzung die Privatanteils-Regelung anwenden. Das bedeutet, der Gesamt-Kfz-Aufwand (Anschaffungs- und Betriebskosten) wird um das Ausmaß der Privatnutzung (in Prozent) gekürzt.
ACHTUNG: Der Privatanteil muss mittels Fahrtenbuch ermittelt werden.
Privatnutzung für Arbeitnehmer
Wenn Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, muss für die Privatnutzung ein Sachbezug in Höhe von 1,5 % der Anschaffungskosten des Kfz monatlich hinzugerechnet werden. Für diesen Sachbezug sind entsprechend Lohnsteuer, SV-Beiträge (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) und Lohnabgaben zu entrichten.
Der Sachbezugswert beträgt 2 %, wenn der CO2 mehr als 135 g pro km (nach WLTP) beträgt – dies gilt für Anschaffungen im Jahr 2022.
Der maximale monatliche Sachbezugswert beträgt übrigens 960 EUR (JA, das ist NICHT die Luxusgrenze!).
Der halbe Sachbezugswert (0,75 % bzw. 1,0 %) wird angewendet, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nachweislich (mittels geeignetem Nachweis – praktisch Fahrtenbuch) im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) unterwegs ist.
Wobei die Fahrten zwischen Wohnort und Betrieb als PRIVAT gelten!
Sachbezug für GmbH-Geschäftsführer
Seit 2018 sind Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. mittätige Gesellschafter, die zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt sind, Mitarbeitern gleichgestellt!
Das bedeutet, auch diese müssen seither ein Fahrtenbuch führen, oder sich einen Sachbezug hinzurechnen lassen.
Und das kann sehr teuer werden, da monatlich bis zu 960 EUR zur Einkommensteuer-Bemessung hinzugerechnet werden – was bedeutet, bis zu 5.760 EUR mehr Steuerbelastung pro Jahr!
TIPP: Ein digitales Fahrtenbuch gleich ins Fahrzeug einbauen lassen. Selbst bei 40 % Privatanteil fährt man noch weitaus günstiger als mit der Sachbezugsbesteuerung.
Sachbezug für Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge
Für all jene, die denken, sie könnten durch Anschaffung von Gebraucht- oder Vorführfahrzeugen Sachbezug sparen, gibt es schlechte Nachricht.
Es sind nämlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend, also die ursprünglichen Neupreise (Listenpreise) heranzuziehen.
TIPP: Bei Vorführwagen ist zu empfehlen, sich einen gleichwertigen Neuwagen anbieten zu lassen – so kann zumindest der rabattierte Preis herangezogen werden.
AUSNAHME: KEINE Sachbezugsbesteuerung für Elektro-Autos (jedoch ausschließlich BEV, also Batterie-Elektrofahrzeuge)!
PKW und Kombi mit einem CO2 – Ausstoß von Null Gramm sind von der Sachbezugsbesteuerung ausgenommen (Sachbezug = 0 EUR).
Jedoch ist bei eingebautem „Rangeextender“ ein Sachbezug zu berechnen, da es wieder zu einem CO2 - Ausstoß kommt!
Darüber hinaus gibt es Förderungen für die Anschaffung und einen Vorsteuer-Abzug für Unternehmen bis zu 40.000 EUR Anschaffungskosten – siehe Blog-Beitrag: https://blog.sh.at/aktuelles/die-steuerlichen-besonderheiten-von-elektroautos
ACHTUNG: für Unternehmer gilt bei Elektro-Autos die Privatanteils-Regelung (Fahrtenbuch)!
TIPP: Das sh Personalverrechnung-Kompetenzzentrum steht für individuelle Beratungsgespräche gerne zur Verfügung – zu erreichen über die Service-Nummer: 02742/334 700!
Stand: April 2022