Förderungen/Zuschüsse
Förderungen/Zuschüsse
Die Neuerungen beim Härtefall-Fonds
Die Neuerungen beim Härtefall-Fonds
Durch den neuerlichen Lockdown wurden auch die Hilfen aus dem Härtfall-Fonds reaktiviert. Hier einige Eckpunkt der Änderungen:
- Für die fünf weiteren Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022 sind Unterstützungsleistungen beantragbar.
- Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich.
- Für die Lockdown-Monate November und Dezember erhalten Anspruchsberechtigte mindestens € 1.100, ab Anfang 2022 mindestens € 600.
- Im November und Dezember 2021 muss das Umsatzminus mindestens 30% und ab Anfang 2022 40% im Vergleich zum entsprechenden Monat vor der Krisenzeit betragen.
- Der Antragstelle bzw. Geschäftsführer muss sich unter anderem an die Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetz halten. Bei einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen (z.B. Betretungsverbote, Unterlassung von Einlasskontrollen) müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
Stand: 03. Dezember 2021
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Förderungen/Zuschüsse
Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe
Förderungen/Zuschüsse