Höhere Immobilienertragsteuer für "Altvermögen" ab 2027

Die Steuerbelastung steigt auf 6 % des Verkaufserlöses (von 4,2 %)


Wer eine vor dem 1. April 2002 erworbene Liegenschaft (Grundstück bzw. Gebäude/Eigentumswohnungen) verkaufen möchte, sollte dies möglichst noch im Jahr 2026 tun!

Ab 2027 steigt die Steuerbelastung für diesen Vorgang um mehr als 40%!

Der besondere Steuersatz der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beträgt zwar weiterhin 30%, die tatsächliche Steuerbelastung steigt jedoch durch die Verminderung der pauschalen Anschaffungskosten (von 86% auf 80%) auf 6% des Verkaufserlöses (bisher 4,2%).

Betroffen sind sogenannte Altgrundstücke, also Grundstücke (und Gebäude bzw. Eigentumswohnungen), die vor dem 1. April 2002  letztmalig entgeltlich angeschafft wurden.

Altgrundstücke mit Umwidmung

Ebenso erhöht sich die Steuerbelastungen von Grundstücken, die nach dem 31. Dezember 1987 erstmals in Bauland umgewidmet wurden.

Ab 2027 werden nur noch 30% des Veräußerungserlöses als Anschaffungskosten anerkannt (bisher 40%). Dadurch steigt die effektive Immobilienertragsteuerbelastung auf 21% des Verkaufserlöses (bisher 18%).

Inkraftreten

Die neuen Regelungen gelten für Veräußerungen, bei denen das zugrunde liegende Rechtsgeschäft ab dem 1. Jänner 2027 abgeschlossen wird.

Insoweit die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung gelangt, besteht weiterhin KEINE Immobilienertragsteuer Pflicht!


TIPP: für weiterführende Informationen stehen Ihnen die sh-Berater gerne zur Verfügung!


Stand: Oktober 2026

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