Energiekostenzuschuss soll auf 2023 ausgedehnt werden!
Information des BM für Arbeit und Wirtschaft vom 22.12.2022
Gute Nachrichten hat es Ende Dezember 2022 für energieintensive Unternehmen gegeben, da der Energiekostenzuschuss bis Ende 2022 verlängert und auf das Jahr 2023 ausgedehnt werden soll.
Der "Energiekostenzuschuss 1" mit dem ursprünglichen Förderzeitraum Februar bis September 2022 soll bis Ende Dezember 2022 verlängert werden - dabei ist für den Förderzeitraum 4. Quartal 2022 eine eigene Antragsphase vorgesehen.
Detailinformationen des BM für Arbeit und Wirtschaft vom 22.12.2022 siehe: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20221222_Medieninfo_Energiekostenzuschuss_2.pdf
Aufgrund der anhaltend hohen Energiekosten soll mittels "Energiekostenzuschuss 2" die Unterstützung für Unternehmen für das ganze Jahr 2023 (Förderzeitraum: 1.1. bis 31.12.2023) - mit adaptierten Antragsbedingungen - fortgesetzt werden.
Vorgesehen sind Förderungen zwischen 3.000 € und 150 Mio. € pro Unternehmen, wobei die Höhe der Förderung in fünf Förderstufen gestaffelt ist. Bei den ersten beiden Stufen bis zur Fördersumme von 4 Mio. € soll kein Nachweis einer Mindestenergieintensität notwendig sein.
In den höheren Förderstufen sind gewisse Einschränkungen (Förderbedingungen) geplant, beispielsweise bzgl. der Gewinne oder bei Bonuszahlungen und Dividenden der förderempfangenden Unternehmen.
Eine weitere Förderbedingung soll eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 sein.
Die Förderintensität soll in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt werden und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht werden.
Im Detail sollen die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2 wie folgt ausgestaltet sein (lt. Information des BM für Arbeit und Wirtschaft vom 22.12.2022).
Stufe | Unter- und Obergrenze pro Jahr (in €) | Energieintensität (Eingangskriterium) | Förderintensität in % | Berechnungsformel | Verbrauchsmenge (gefördert) |
1 | 3.000 - 2 Mio. | 0 % | 60 % | Förderung der Mehrkosten | 100 % von 2021 |
2 | 2 Mio. - 4 Mio. | 0 % | 50 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
3 | 4 Mio. - 50 Mio. | 3 % auf 2021 oder 6 % auf 1. Halbjahr 2022 | 65 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
4 | 50 Mio. - 150 Mio. | 3 % auf 2021 oder 6 % auf 1. Halbjahr 2022 | 80 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
5 (neu) | 4 Mio. - 100 Mio. | 0 % | 40 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
Hinsichtlich der Energiearten sind in der Stufe 1 Treibstoff, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl umfasst.
In den Stufen 2 bis 5 sind jeweils Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) inkludiert.
Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.
Stand: Dezember 2022