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Gesetzesentwurf über Zahlungserleichterungen für Abgaben auf Grund des Lockdowns
Gesetzesentwurf über Zahlungserleichterungen für Abgaben auf Grund des Lockdowns
Ein Gesetzesentwurf sieht folgende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben an die Finanz vor:
- Eine Stundung, die bis 31. Dezember 2021 beantragt wird, ist bis 31. Jänner 2022 zu bewilligen. Stundungszinsen sollen im Zeitraum 22.11.21 - 31.1.2022 nicht anfallen.
- Eine Neuverteilung der Raten des COVID-19-Ratenzahlungsmodells (Phase 1) soll künftig zwei Mal beantragt werden können.
- Für den Zeitraum 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 soll es möglich sein, sich Gutschriften, trotz Bestehens fälliger Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto, zurückzahlen zu lassen.
Stand: 03. Dezember 2021
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