Personalverrechnung
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Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2025
... für alle die bereits ins nächste Jahr blicken!
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2025 beträgt 1,063. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze.
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro jährlich: 6.613.20 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.450,00 Euro (täglich 215,00 Euro) jährlich: 90.300,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.900,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.525,00 Euro
- MindestBG in der PV und KV monatlich: 551,10 Euro jährlich: 6.613.20 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 7.525,00 Euro jährlich: 90.300,00 Euro
Stand: Oktober 2024
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