Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2025

... für alle die bereits ins nächste Jahr blicken!


Die Aufwertungszahl für das Jahr 2025 beträgt 1,063. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze.

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro      jährlich: 6.613.20 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.450,00 Euro (täglich 215,00 Euro) jährlich: 90.300,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.900,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.525,00 Euro
Für selbständige, die nach GSVG/FSVG versichert sind, betragen die Werte für das Jahr 2025:
  • MindestBG in der PV und KV monatlich: 551,10 Euro       jährlich: 6.613.20 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 7.525,00 Euro        jährlich: 90.300,00 Euro
Die Werte gelten vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt.


Stand: Oktober 2024

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