Sportler: Die Grenze für steuerfreie pauschale (Reise)Aufwandsentschädigungen ab 2023 erhöht!

Tagsatz € 120,- / Monatshöchstbetrag € 720,-


Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine (begünstigten Rechtsträger, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist) an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z. B. Trainer, Masseure) gewähren, sind ab 2023 in Höhe von bis zu € 120,00 (bisher € 60,00) pro Einsatztag, höchstens aber € 720,00 (bisher € 540,00) pro Kalendermonat der Tätigkeit von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit.

Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen KEINE Reisevergütungen, nicht steuerbare Tages- oder Nächtigungsgelder steuerfrei ausgezahlt werden.

Voraussetzung ist auch, dass die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen nur an den Einsatztagen (Training, Wettkampf) ausbezahlt werden. Die Einsatztage müssen dokumentiert werden. Auch die Auszahlung muss gesondert dokumentiert werden.

Durch die aktuelle Gesetzesänderung hat der Verein für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mittels amtlichem Formular dem Finanzamt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln.

Übersteigen die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen die Höchstbeträge, unterliegen nur jene Beträge, die diese übersteigen, der Besteuerung. Werden sie nur in bestimmten Monaten ausbezahlt, bleiben die Obergrenzen bestehen. Das bedeutet, wenn in einem Monat keine pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen bezahlt werden, können die Höchstbeträge im Folgemonat nicht erhöht werden.

Für die Befreiung von der Sozialversicherung ist neben der Steuerbefreiung Voraussetzung, dass die Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet.

Stand: Jänner 2023

SH-FACT 32

sh ist flexibel: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung zur Zusammenarbeit.

SH-FACT 10

Alles aus einer Hand - das ist der Servicegedanke für unsere Kunden im Bereich der Dienstleistung.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr