Abrechnung für den Energiekostenzuschuss II - 2. Halbjahr 2023 - startet!
Informationen entnommen aus www.aws.at
Start der Abrechnung: Beginnend mit 02. April 2024 wird über einen Zeitraum von drei Wochen jedes zur Abrechnung berechtigte Unternehmen per E-Mail über den individuellen Abrechnungszeitraum verständigt.
Für eine Abrechnung berechtigt sind gemäß Förderungsrichtlinie jene Unternehmen, die für die Förderungsperiode "1. Halbjahr 2023" einen Zuschuss erhalten haben.
Zwischen dieser Verständigung und dem Beginn der Abrechnungsmöglichkeit liegen mindestens sieben Kalendertage. Der Zeitraum für die Abrechnung beträgt mindestens vier Wochen.
Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten Zeitfenster enden spätestens am 06. Juni 2024.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des aws.
Stand: 10. April 2024