Corona-Prämien auch für 2021 bis zu 3.000 € steuerfrei!

Corona-Prämien auch für 2021 bis zu 3.000 € steuerfrei!


Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen!

Demnach sollen Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise bezahlt werden, bis 3.000 € steuerfrei sein (wie bereits im Jahr 2020).

Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Ende Februar 2022 erfolgen und sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Corona-Krise geleistet werden.
  • Die Coronaprämie darf NICHT anstatt anderer bisher üblicher Prämien bezahlt werden!
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt.
  • Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
  • Sie erhöhen NICHT das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Hinweis: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.12.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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