Corona-Prämien auch für 2021 bis zu 3.000 € steuerfrei!

Corona-Prämien auch für 2021 bis zu 3.000 € steuerfrei!


Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen!

Demnach sollen Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise bezahlt werden, bis 3.000 € steuerfrei sein (wie bereits im Jahr 2020).

Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Ende Februar 2022 erfolgen und sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Corona-Krise geleistet werden.
  • Die Coronaprämie darf NICHT anstatt anderer bisher üblicher Prämien bezahlt werden!
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt.
  • Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
  • Sie erhöhen NICHT das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Hinweis: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.12.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

SH-FACT 27

Die sh Familie: Ski fahren, wandern, Feuerflecken essen, Glühwein trinken, und ...

SH-FACT 23

Unser Wissen ist Ihr Erfolg: sh-Seminare für Klienten und MitarbeiterInnen.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr