
Erhöhung der Betragsgrenze für GWG
Die Anschaffungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern (Anschaffungskosten bis zu € 400) können - anstelle der Verteilung auf die Nutzungsdauer - im Jahr der Anschaffung zur
Gänze steuermindernd als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die geltende
Grenze von € 400 wird ab 2020 auf € 800 angehoben. Es kann daher
sinnvoll sein, mit bestimmten Investitionen (bspw. Handy oder Laptop) noch bis
zum Jahr 2020 zuzuwarten.