Steuern
Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bis 28.11.2022
Informationsstand vom 9.11.2022
Laut aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) ist eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage (siehe unten) ab Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich.
Nochmals darauf hinweisen möchten wir, dass laut aws wird auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich (first come - first serve).
Für die Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich:
- Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses € 700.000,00 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen, die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)
Bis spätestens 7. Dezember 2022 erhalten alle vorangemeldeten Unternehmen ihr "Zeitfenster" für die Eingabe der konkreten Daten!
Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).
Stand: 9. November 2022
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Steuern
Unternehmensberatung