WICHTIG: Laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal

Die Aktivierung der E-Mail-Benachrichtigung ist empfehlenswert


Bereits seit dem Jahr 2020 sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, an der elektronischen Zustellung (eZustellung) von Behörden teilzunehmen.

Im Zuge der eZustellung werden behördliche Nachrichten (RSa, RSb-Schreiben, Fensterkuvert-Sendungen) über das elektronische Postfach "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt.

Ausgenommen von der elektronischen Zustellung sind jene Unternehmer, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.
Unternehmer mit Zugang zu FinanzOnline werden in der Regel automatisch im USP registriert.
 
Direkte Zustellung und Zugriffsrechte einer steuerlichen Vertretung

Wird einer steuerlichen Vertretung eine Vollmacht inkl. Zustellvollmacht erteilt, so ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung dennoch in wenigen Fällen Schriftstücke NICHT an die steuerliche Vertretung, sondern direkt an den Empfänger zustellt.
Solch eine direkte Zustellung erfolgt in nachfolgenden Fällen:

  • Aufforderungen zur Einhebung von Abgaben (Mahnungen, Sicherungsaufträge, Vollstreckungsbescheide) werden direkt an den Zahlungspflichtigen zugestellt
  • Vorabinformationen im Einziehungsverfahren
  • Vorladungen
Auch ist zu beachten, dass eine steuerliche Vertretung selbst bei vorliegender Zustellvollmacht keinen Zugriff auf das Postfach ihrer Klienten im Unternehmensserviceportal hat, weshalb hier selbst eine regelmäßige Kontrolle dieses notwendig ist.

Aktivierung der E-Mail-Benachrichtigung

Um laufend über Zustellungen im elektronischen Postfach des Unternehmensserviceportals informiert zu werden, ist es empfehlenswert, eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen sowie die Benachrichtigungsfunktion im Unternehmensserviceportal zu aktivieren.


TIPP: Das sh Sekretariat steht für weiterführende Information zu Seite!


Stand: November 2025

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 33

Sicherer Datenaustausch - dafür sorgt die sh Cloud.

SH-FACT 26

Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr