Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

... für alle, die bereits ins nächste Jahr blicken


Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich:€ 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe:€ 777,66

Höchstbeitragsgrundlage
täglich:€    202,00
monatlich:€   6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen€ 12.120,00

Höchstbeitragsgrundlage monatl. für freie DN ohne Sonderzahlung:

€ 7.070,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: September 2023

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