Anspruchszinsen ab 1.10.2022

Rasches Handeln ist gefragt, um eine Verzinsung der Nachzahlung zu vermeiden!


Wenn die Vorauszahlungen für das Veranlagungsjahr 2021 geringer waren als die letztendlich festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, werden wieder Anspruchszinsen fällig. Der aufgrund der COVID-19-Maßnahmen vorgesehene Entfall der Verzinsungen für die Veranlagungen 2019 und 2020 ist also nicht mehr anwendbar.

Die Verzinsung läuft ab 1.10.2022 bis zum Bescheiddatum, maximal für 48 Monate. Der aktuelle Zinssatz für die Anspruchsverzinsung beträgt 1,88%.
Sollten die Anspruchszinsen den Betrag von € 50 nicht erreichen, unterbleibt die Festsetzung. Anspruchszinsen sind steuerlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Um bei einer zu erwartenden Steuernachzahlung die Festsetzung von Anspruchszinsen zu vermeiden, kann eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung entrichtet werden.

Mit Wirksamkeit ab 27.7.2022 gelten folgende Zinssätze:

Basiszinssatz                 -0,12 %
Stundungszinsen            1,88 %
Aussetzungszinsen         1,88 %
Anspruchzinsen               1,88 %
Beschwerdezinsen          1,88 %
Umsatzsteuerzinsen       1,88 %

TIPP: Das sh-Steuer-Team informiert gerne individuell!

SH-FACT 26

Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.

SH-FACT 22

Unser Netzwerk für Ihren Erfolg: Bei Bedarf ziehen wir auch externe Experten hinzu.

SH-FACT 1

Mit den "sh steuer- und wirtschaftsnews" sind Sie immer auf dem Laufenden.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr