Personalverrechnung
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2022 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0 - 3 Jahre | € 219,00 |
3 - 6 Jahre | € 282,00 |
6 - 10 Jahre | € 362,00 |
10 - 15 Jahre | € 414,00 |
15 - 19 Jahre | € 488,00 |
19 - 28 Jahre | € 611,00 |
Stand: November 2021
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Förderungen/Zuschüsse