Steuern
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2022 folgende Sätze:
| Altersgruppe | |
| 0 - 3 Jahre | € 219,00 |
| 3 - 6 Jahre | € 282,00 |
| 6 - 10 Jahre | € 362,00 |
| 10 - 15 Jahre | € 414,00 |
| 15 - 19 Jahre | € 488,00 |
| 19 - 28 Jahre | € 611,00 |
Stand: November 2021
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