Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 (EKZ 1) auf das vierte Quartal 2022
Voranmeldung ab 29. März 2023 möglich
Mit der Novellierung des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember) 2022 geschaffen.
Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben (bisherigen) Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
Durch die Erweiterung der förderfähigen Energieträger (z.B. Fernwärme) werden mehr Unternehmen Anträge stellen können.
Im Zweifel empfehlen wir daher, sich voranzumelden!
TERMINE:
Die Voranmeldung des EKZ 1 für 4. Quartal 2022 läuft vom
29. März bis 14. April 2023.
Die Antragsphase vom 17. April bis 16. Juni 2023.
TIPP: Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte Ihren sh-Berater!
Stand: 23. März 2023