Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 (EKZ 1) auf das vierte Quartal 2022

Voranmeldung ab 29. März 2023 möglich


Mit der Novellierung des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember) 2022 geschaffen.
Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben (bisherigen) Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.

Durch die Erweiterung der förderfähigen Energieträger (z.B. Fernwärme) werden mehr Unternehmen Anträge stellen können.

Im Zweifel empfehlen wir daher, sich voranzumelden!
 
TERMINE: 

Die Voranmeldung des EKZ 1 für 4. Quartal 2022 läuft vom 
29. März bis 14. April 2023.

Die Antragsphase vom 17. April bis 16. Juni 2023.

TIPP: Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte Ihren sh-Berater!

Stand: 23. März 2023

SH-FACT 21

Weiterbildung ist uns wichtig: pro Jahr investieren wir rund 3.000 Stunden in die Weiterbildung.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 1

Mit den "sh steuer- und wirtschaftsnews" sind Sie immer auf dem Laufenden.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr