Änderung der Lohnsteuerrichtlinien betreffend "Spezialfahrzeuge" ab 2023

Achtung bei Privatfahrten!


Mit Wirksamkeit ab Jänner 2023 ist eine Änderung der Lohnsteuerrichtlinien in Kraft getreten, die massive Auswirkungen für private Fahrten mit "Spezialfahrzeugen" hat!

Spezialfahrzeug

Spezialfahrzeuge sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausstattung eine andere Nutzung praktisch ausschließen, wie zB Einsatzfahrzeuge, Pannenfahrzeuge, mobile Werkstätten.

Bisherige Handhabung:

Wenn Mitarbeiter mit einem Spezialfahrzeug nach Hause gefahren sind, um am nächsten Tag zur Arbeitsstätte zu fahren, wurde bisher lediglich Werkverkehr angegeben. Es waren dazu keine genauen Nachweise notwendig. Sonstige private Fahrten hätten bisher zu einem Sachbezug geführt, aber das war BIS DATO nirgends festgehalten.

Aktuelle Änderung:

In den Lohnsteuerrichtlinien (gültig seit 19.12.2022) wurde die Randzahl 175 nun mit folgenden Punkten konkretisiert:

  • Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte mit dem Spezialfahrzeug ist kein Sachbezug anzusetzen (nur Werkverkehr)
  • Wird das Spezialfahrzeug darüber hinaus privat genutzt (Einkaufen, Fahrten am Wochenende, …), dann ist ein Sachbezug nach den üblichen Maßgaben anzusetzen:
  • 1,5 bis 2% vom Anschaffungswert (brutto inkl NoVA) ohne geeignetem Nachweis, oder
  • 0,75 bis 1% vom Anschaffungswert (brutto inkl NoVA), wenn ein Fahrtenbuch geführt wird und die privat gefahrenen Kilometer <6000 pro Kalenderjahr betragen.
Mögliche Konsequenzen:

Es werden die kompletten Lohnabgaben der Firma bei einer GPLB-Prüfung vorgeschrieben, das sind aktuell:
  • SV DG+DN    39,15%
  • BV                1,53%
  • DB                3,70%
  • DZ                0,38%
  • K                  3,00%
  • L                 20,00%
Gesamt              67,76%

Dies kann Mehrkosten für das Unternehmen pro Fahrzeug und Jahr iHv 8.000,- ergeben.
Bei mehreren Spezialfahrzeugen besteht darüber hinaus das Risiko eines Finanzstrafverfahrens.
 
Wie kann man den Sachbezug bzw. die Nachzahlung vermeiden?

Genaues Fahrtenbuch führen! Die Mindestinhalte sind:
  • Datum
  • Angabe PKW
  • Zeit der Abfahrt und der Ankunft
  • Ausgangs- und Zielpunkt
  • Reiseweg
  • Zweck der Fahrt
  • Kilometerstand Beginn und Ende der Fahrt
  • Anzahl der Kilometer
Schlüsselprotokoll:
Der Schlüssel wird in der Früh vom Büro geholt. Dabei wird festgehalten: Datum, Uhrzeit, welches Auto von wem genommen wird; nach der Arbeit bringt man den Schlüssel zurück und schreibt den Kilometerstand Ende, die Rückgabe Uhrzeit und den Zweck der Fahrt auf.

GPS Tracking:
Die Firma kann die Autos auch mit bestimmter Hardware und entsprechender Software ausrüsten, damit man die Fahrten lückenlos nachvollziehen kann.

Sachbezug wird von vornherein berechnet:
So bezahlt der Dienstnehmer seine SV-Anteile und LSt selbst:
  •          voller Sachbezug ohne Nachweis
  •          halber Sachbezug mit geeignetem Nachweis (Fahrtenbuch)
  •          Mini-Sachbezug (es werden lediglich die privat gefahrenen Km als Sachbezug abgerechnet 0,50€ / 0,67€ pro Km) bei lückenlosem Fahrtenbuch.
TIPP: Für weitere Fragen steht Ihnen das sh-Personalverrechnungs-Kompetenzzentrum gerne zu Verfügung! Kontakt: 02742/334-700 bzw. <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>.

Stand: Jänner 2023

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