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Anspruchsverzinsung

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2018 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen. Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2018 handelt. Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,38 % p.a.
Zinsen bis € 50,00 werden aber nicht festgesetzt. Daraus ergeben sich folgende Beispiele:

Höhe der
Nachforderung (in €)
Letzter Termin der Zahlungsfrist, um Zinsenanfall zu vermeiden
    5.000,0019.06.2020
  10.000,0010.02.2020
  15.000,0027.12.2019
  20.000,0006.12.2019
  30.000,0014.11.2019
  40.000,0031.10.2019
  50.000,0025.10.2019
  75.000,0018.10.2019
100.000,0014.10.2019

Zu beachten ist, dass bei Überweisungen der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts als Entrichtungstag gilt.

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