Steuern
Anspruchsverzinsung
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2018 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen. Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2018 handelt. Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,38 % p.a.
Zinsen bis € 50,00 werden aber nicht festgesetzt. Daraus ergeben sich folgende Beispiele:
Höhe der Nachforderung (in €) | Letzter Termin der Zahlungsfrist, um Zinsenanfall zu vermeiden |
5.000,00 | 19.06.2020 |
10.000,00 | 10.02.2020 |
15.000,00 | 27.12.2019 |
20.000,00 | 06.12.2019 |
30.000,00 | 14.11.2019 |
40.000,00 | 31.10.2019 |
50.000,00 | 25.10.2019 |
75.000,00 | 18.10.2019 |
100.000,00 | 14.10.2019 |
Zu beachten ist, dass bei Überweisungen der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts als Entrichtungstag gilt.
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Personalverrechnung