Personalverrechnung
Personalverrechnung
Ab 2023 sind einige Zuschüsse für Carsharing beim Mitarbeiter von der Lohnsteuer befreit werden!
Gilt für Null Emissions Transportmittel
Mit dem zweiten Teil des Teuerungsentlastungspakets sollen ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit sein.
Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung ist
- die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern (auch E-Scooter),
- die einer unbestimmten Anzahl von Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und
- vom Arbeitnehmer selbständig reserviert und genutzt (auch z. B. mit Hilfe einer Onlineplattform) werden können.
Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Die Gesetzwerdung des zweiten Teils des Teuerungsentlastungspakets war bei Drucklegung abzuwarten.
Stand: November 2022
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Unternehmensberatung
Mit einer Planungsrechnung zu mehr Erfolg im nächsten Jahr!
Personalverrechnung