Steuerbegünstigte Aktivpension - Information zum aktuellen Stand
Die Neuregelungen treten am 1.1.2027 in Kraft
Der Nationalrat hat am 23. September 2026 Änderungen im Pensionsrecht und zum Aktivitätsfreibetrag beschlossen.
Nachfolgender Beitrag ist der Website des BMF entnommen:
Aktivpension
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer älter werdenden Gesellschaft wird es zunehmend entscheidend, vorhandene Arbeitskräftepotenziale besser zu nutzen und Erfahrung länger im Erwerbsleben zu halten. Genau hier setzt das Modell der „Aktivpension“ an. Sie schafft klare Anreize, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten:
Ab dem 1. Jänner 2027 werden Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin erwerbstätig sind, sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Steuerrecht finanziell entlastet. Dabei ist sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter („Zuverdiener/innen“) als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus („Aufschieber/innen“) begünstigt. Dadurch bleibt vom Einkommen deutlich mehr netto übrig.
Mit dem Aktivitätsfreibetrag soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsalter hinaus steuerlich attraktiviert werden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hält unter: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/aktivpension.html weiterführende Informationen und FAQs bereit.
Stand: Oktober 2026