Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung ab 1.1.2024

Erhöhung auf 7,88 %

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: Dezember 2023

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