Steuern
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Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung ab 1.1.2024
Erhöhung auf 7,88 %
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: Dezember 2023
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