Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung
Wichtige steuerliche Aspekte des Regierungsprogrammes im Überblick
Ausdehnung der Pauschalierungsmöglichkeiten
Bei der Basispauschalierung sollen ab 2025 die Umsatzgrenze auf 320.000 € und beim pauschalen Betriebsausgabenabsatz von 6 % auf 13,5 % erhöht werden. Eine weitere Steigerung soll ab 2026 erfolgen mittels einer Umsatzgrenze von 420.000 € und einem Betriebsausgabenpauschale von 15 %. Ob auch Änderungen beim pauschalen Betriebsausgabensatz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplanten Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung verfahren wird, bleibt abzuwarten.
Aus für NoVA auf Kleintransporter
Ab 1. Juli 2025 (Zulassungsdatum) entfällt die NoVA für Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleintransporter.
Bei Vorführfahrzeugen wurde klargestellt, dass auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA-Pflicht auslöst.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag soll einheitlich auf 15 % angehoben werden - die maximale Höhe des Gewinnfreibetrags soll (von bisher 33.000 €) auf 55.000 € erhöht werden.
Verbesserungen bei den Abschreibungen
Neue Abschreibungsmöglichkeiten - unter Budgetvorbehalt - sollen geprüft werden, wobei auch bestehende Abschreibungsmöglichkeiten geändert werden können (in punkto Höhe bzw. Dauer/Schnelligkeit).
Vereinfachungen bei den Dokumentationspflichten und bei der Belegerteilungspflicht
Das neue Regierungsprogramm sieht Vereinfachungen bei der Registrierkasse und beim Wareneingangsbuch vor (mitunter auch eine Vereinfachung der "Kalte-Hände-Regelung"). Überdies soll die Belegerteilungspflicht bei Käufen bis 35 € entfallen. Dabei soll ein digitaler Beleg als Alternative zum gedruckten Beleg dienen - auf Kundenwunsch muss jedoch ein Papierbeleg ausgedruckt werden.
Betriebsübergaben leichter gemacht
Entsprechend dem Regierungsprogramm soll der Veranlagungsfreibetrag auf 45.000 € angehoben werden (von bisher 7.300 €). Der begünstigende Hälftesteuersatz für außerordentliche Einkünfte soll in Zukunft ohne Einstellung der Erwerbstätigkeit ("Berufsverbot") möglich sein.
Streichung des Klimabonus und Teilkompensation für Pendler
Schon länger ist bekannt, dass der Klimabonus von der neuen Regierung abgeschafft wird. Für 2026 ist eine Teilkompensation für Pendler angedacht, die über das Pendlerpauschale erfolgen könnte. Im Gegenzug soll das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent reduziert werden.
Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif - 1/3 wird ausgesetzt
Im Sinne des Ankämpfens gegen die kalte Progression ("stille Steuererhöhung") werden seit 2023 2/3 der Inflationsrate mittels Anpassung der Einkommensteuertarife ausgeglichen. 1/3 der Inflationsrate soll nun ausgesetzt werden. Offen ist, was mit dem dritten Drittel, das grundsätzlich für diskretionäre Maßnahmen reserviert ist, passieren soll.
Ausdehnung der Pauschalierungsmöglichkeiten
Bei der Basispauschalierung sollen ab 2025 die Umsatzgrenze auf 320.000 € und beim pauschalen Betriebsausgabenabsatz von 6 % auf 13,5 % erhöht werden. Eine weitere Steigerung soll ab 2026 erfolgen mittels einer Umsatzgrenze von 420.000 € und einem Betriebsausgabenpauschale von 15 %. Ob auch Änderungen beim pauschalen Betriebsausgabensatz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplanten Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung verfahren wird, bleibt abzuwarten.
Verschärfungen bei Stiftungen
Die Stiftungseingangssteuer und das Stiftungseingangssteueräquivalent werden auf 3,5 % erhöht und die Zwischensteuer auf 27,5 % angehoben, wodurch es zu einer deutlichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile von Stiftungen kommt.
Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz
Wie auch an anderer Stelle in dieser Ausgabe erwähnt, wird die Bildungskarenz in ihrer jetzigen Form eingestellt. Ab 2026 soll jedoch eine Nachfolgeregelung in Kraft treten. Dieses neue Modell legt den Fokus auf geringqualifizierte Personen, erhöht die zu erreichenden ECTS und zielt auf eine stärkere Anwesenheitspflicht ab. Überdies soll die in der Vergangenheit beliebte Kombination aus Elternkarenz und nachfolgender Bildungskarenz nicht mehr möglich sein.
Soweit ein Auszug des Regierungsprogrammes was die geplanten steuerlichen Änderungen betrifft. Man wird sehen, inwieweit eine tatsächliche Umsetzung erfolgt!
Also bleibt die Gesetzwerdung für einzelne Punkte noch abzuwarten.
Stand: April 2025