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Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommensteuer

Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit nicht mehr als € 35.000 Jahresumsatz können ab 2020 das steuerpflichtige Einkommen wahlweise entweder (wie bisher) im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder (neu) mittels Pauschalierung ermitteln. Wird von der pauschalen Gewinnermittlung Gebrauch gemacht, besteht der pauschalierte Gewinn künftig aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen aus Umsätzen und einem Betriebsausgabenpauschalsatz. Der Betriebsausgabenpauschalsatz beträgt 45% der Betriebseinnahmen; für Dienstleistungsbetriebe ist ein reduzierter Satz von 20% anzuwenden. Zusätzlich sind nur bestimmte Betriebsausgaben zum Abzug zulässig, insbesondere der Gewinngrundfreibetrag oder Sozialversicherungsbeiträge.

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