Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen!

Zuwiderhandeln kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen


Der Monatsbeleg für Dezember ist zugleich der Jahresbeleg für 2022!

Jahresbelege sind zum Abschluss eines jeden (Kalender-)Jahres zu erstellen, überprüfen und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufzubewahren.

Für das Jahr 2022 ist demnach bis spätestens 15. Februar 2023 für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen, wobei die Überprüfung manuell, z.B. mithilfe der "BMF Belegcheck App", vorgenommen werden kann.
Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg auch elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden.

ACHTUNG: Das Versäumen der Frist (15. Februar 2023) kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.

Stand: Dezember 2022

SH-Fact 36

Durch unsere Branchenlösungen können wir Ihnen in allen Bereichen optimale Beratung anbieten.

SH-FACT 12

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bei uns gelebter Alltag.

SH-FACT 26

Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr