Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen!

Zuwiderhandeln kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen


Der Monatsbeleg für Dezember ist zugleich der Jahresbeleg für 2022!

Jahresbelege sind zum Abschluss eines jeden (Kalender-)Jahres zu erstellen, überprüfen und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufzubewahren.

Für das Jahr 2022 ist demnach bis spätestens 15. Februar 2023 für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen, wobei die Überprüfung manuell, z.B. mithilfe der "BMF Belegcheck App", vorgenommen werden kann.
Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg auch elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden.

ACHTUNG: Das Versäumen der Frist (15. Februar 2023) kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.

Stand: Dezember 2022

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