Steuern
Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Rechnungen mit einem Betrag von höchstens € 400,00 inkl. Umsatzsteuer - sogenannte Kleinbetragsrechnungen - müssen mindestens folgende Merkmale enthalten:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- Steuersatz
Die Regelung über die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung kommt in bestimmten Fällen nicht zur Anwendung, wie z. B. für bestimmte im EU-Ausland ausgeführte Lieferungen bzw. Leistungen (z. B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Lieferungen entsprechend der Versandhandelsregelung, Dreiecksgeschäften). Auch für bestimmte Fälle des Übergangs der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger kann keine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden.
Stand: 27. Mai 2019
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