-

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2019

Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2019 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2020 maßgeblich:

BundeslandRichtwert neu (ab 1.4.2019)/m² NutzflächeRichtwert alt (seit 1.4.2017)/m² Nutzfläche
Burgenland€ 5,30€ 5,09
Kärnten€ 6,80€ 6,53
Niederösterreich€ 5,96€ 5,72
Oberösterreich€ 6,29€ 6,05
Salzburg€ 8,03€ 7,71
Steiermark€ 8,02€ 7,70
Tirol€ 7,09€ 6,81
Vorarlberg€ 8,92€ 8,57
Wien€ 5,81€ 5,58


Stand: 29. April 2019

SH-FACT 32

sh ist flexibel: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung zur Zusammenarbeit.

SH-Fact 36

Durch unsere Branchenlösungen können wir Ihnen in allen Bereichen optimale Beratung anbieten.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr