Coronavirus - Zusammenfassung alle Infos
Tipps
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen betreffen vor allem die Reduktion der Personalkosten für die Zeit der Beschränkung des öffentlichen Lebens. Können Maßnahmen wie unbezahlter Urlaub, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage, Kurzarbeitszeit, festgelegt werden und welche Fristen sind einzuhalten?
Aber auch die Arbeitsorganisation im Betrieb durch die Schließung der Schulen und Kindergärten stellen die Unternehmen vor Herausforderungen. Nicht in allen Bereichen ist „Home-Office“ möglich.
Aktuell hat der Bundeskanzler verlautbart, dass bei Gewährung von Sonderurlaub im Ausmaß von drei Wochen 1/3 vom Bund (also eine Woche) bezahlt wird.
Auch im Epidemiegesetz finden sich im Paragraph 32 (Schaden-)Ersatz Bestimmungen – vor allem dann, wenn Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden bzw. der ganze Betrieb gesperrt wird.
TIPP: Die Beantwortung der beispielhaft angeführten Fragen kann nur individuell beantwortet werden – dafür stehen Ihnen bei sh 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung!
Sie erreichen Ihre zuständige Sachbearbeiterin / zuständigen Sachbearbeiter unter der Ihnen bekannten Durchwahl bzw. E-Mail-Adresse oder über die Vermittlung unter 02742/334-0!
Infos zum Arbeitsrecht
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend informiert (mit Stand am 13.03.2020, 15 Uhr) über häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht zu Covid-19, welche wir Ihnen hier im Anhang übermitteln.Download weitere Infos
Infos der WKO
Die wichtigsten Informationen (Stundungen, Raten, Förderungen, …) für Unternehmer zum Thema Coronavirus sind unter folgendem Link zu finden:https://www.wko.at/service/noe/corona-virus-0313.html
Information der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:
Im Anhang übermitteln wir Ihnen eine Information des BMF über Sonderregelungen betreffend Steuervorauszahlung 2020. Der Anhang stellt eine Vorab-Information dar.Weitere Informationen