Wenn Sie eine Abfertigungs- oder Pensionsvorsorge für sich und Ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch ruhig schlafen können.
Vermeiden Sie Finanzierungslücken
Damit es im Fall einer Steuerprüfung oder zum Pensionsantritt zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, sollten sowohl Ihre Rückdeckungsversicherung( en) als auch Ihr Pensionsvertrag im Abstand von drei bis maximal fünf Jahren durch einen Spezialisten überprüft werden.
Der Pensionsvertrag kann Formulierungen enthalten, die möglicherweise längst aufgrund der aktuellen Judikatur zur Aberkennung der steuerlichen Rückstellungen führen könnte (z.B. wenn die Unverfallbarkeitsfrist bei Gesellschafter- Geschäftsführern fehlt). Eine komplette Aberkennung aller bisherigen Steuervorteile und damit verbunden eine ordentliche Steuernachzahlung sind die Folge, wenn der Steuerprüfer den Fehler bemerkt.
Bei der Rückdeckungsversicherung kann es durch die Zinssenkung der letzten Jahre oder durch die steigende Lebenserwartung oder einfach durch die jährliche Steigerung der Gehälter zu Finanzierungslücken kommen. Ihr Unternehmen hat als Konsequenz die fehlenden Mittel aufzubringen.
Durch eine regelmäßige Prüfung kann rechtzeitig auf geänderte Gegebenheiten reagiert und Ihre Vorsorge an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Natürlich sollte auch die Änderung Ihrer persönlichen Situation berücksichtigt werden. Ist die Pensionshöhe noch ausreichend, um den gewünschten Lebensstandard aufrecht zu halten? Wie hoch muss die jährliche Prämie sein, um dies zu gewährleisten?
Im Bereich der „BAV – Betrieblichen Altersvorsorge“ arbeitet sh mit dem in St. Pölten ansässigen Spezialisten Martin Wagner zusammen. Herr Wagner beschäftigt sich seit 27 Jahren mit dem Thema Betriebliche Altersvorsorge und ist als Berater und Makler ausschließlich auf diesen Bereich spezialisiert. Er berät neben Unternehmen auch andere Versicherungsmakler und ist als Consultant für Versicherungen und Banken tätig.
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