Wenn Sie eine Abfertigungs- oder Pensionsvorsorge für sich und Ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch ruhig schlafen können.-

Wenn Sie eine Abfertigungs- oder Pensionsvorsorge für sich und Ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch ruhig schlafen können.

Vermeiden Sie Finanzierungslücken

Damit es im Fall einer Steuerprüfung  oder zum Pensionsantritt zu  keinen unliebsamen Überraschungen  kommt, sollten sowohl Ihre Rückdeckungsversicherung(  en) als auch Ihr  Pensionsvertrag im Abstand von drei bis  maximal fünf Jahren durch einen Spezialisten  überprüft werden. 

Der Pensionsvertrag kann Formulierungen  enthalten, die möglicherweise  längst aufgrund der aktuellen Judikatur  zur Aberkennung der steuerlichen Rückstellungen  führen könnte (z.B. wenn die  Unverfallbarkeitsfrist bei Gesellschafter-  Geschäftsführern fehlt). Eine komplette  Aberkennung aller bisherigen Steuervorteile  und damit verbunden eine ordentliche  Steuernachzahlung sind die  Folge, wenn der Steuerprüfer den Fehler  bemerkt. 

Bei der Rückdeckungsversicherung  kann es durch die Zinssenkung der  letzten Jahre oder durch die steigende  Lebenserwartung oder einfach durch  die jährliche Steigerung der Gehälter  zu Finanzierungslücken kommen. Ihr  Unternehmen hat als Konsequenz die  fehlenden Mittel aufzubringen. 

Durch eine regelmäßige Prüfung kann  rechtzeitig auf geänderte Gegebenheiten  reagiert und Ihre Vorsorge an Ihre  Bedürfnisse angepasst werden. Natürlich  sollte auch die Änderung Ihrer  persönlichen Situation berücksichtigt  werden. Ist die Pensionshöhe noch ausreichend,  um den gewünschten Lebensstandard  aufrecht zu halten? Wie hoch  muss die jährliche Prämie sein, um dies  zu gewährleisten? 

Im Bereich der „BAV – Betrieblichen Altersvorsorge“  arbeitet sh mit dem in St.  Pölten ansässigen Spezialisten Martin  Wagner zusammen. Herr Wagner beschäftigt  sich seit 27 Jahren mit dem  Thema Betriebliche Altersvorsorge und  ist als Berater und Makler ausschließlich  auf diesen Bereich spezialisiert. Er berät  neben Unternehmen auch andere Versicherungsmakler  und ist als Consultant  für Versicherungen und Banken tätig.

Finden Sie hier die sh Steuernews als PDF

TIPP: Ihr zuständiger sh Sachbearbeiter stellt gerne den Kontakt her.

Zur direkten Kontaktaufnahme:
Martin Wagner
Berater für Betriebliche Altersvorsorge
Tel: +43 664 8404094
martin.wagner@bav-wagner.at
www.bav-wagner.at

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