Maßnahmen für Mitarbeiter vor Jahresende 2025
Wie Sie Mitarbeitern etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen können!
Mitarbeiterprämie
Für das Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, € 1.000,00 pro Arbeitnehmer an steuerfreier Mitarbeiterprämie zuzuwenden . Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Befreiung nur im Bereich der Lohnsteuer, nicht allerdings im Bereich der Sozialversicherung sowie der Lohnnebenkosten wirkt.
Die Mitarbeiterprämie steht allerdings in "Konkurrenz" zur Mitarbeitergewinnbeteiligung!
Mitarbeitergewinnbeteiligung
Eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 € im Kalenderjahr kann steuerfrei (nicht aber Sozialversicherungs- und Lohnnebenkostenfrei) ausbezahlt werden.
Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Geldgeschenke (auch Münzen) sind allerdings immer steuerpflichtig!
Klimaticket
Seit 1.7.2022 ist die gänzliche oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich.
TIPP: Für nähere Informationen steht Ihnen das sh-Personalverrechnungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung!
Stand: November 2025