Steuern
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Finanzamt Zinssätze - Senkung um 0,8 % ab 13.9.2024
Laut einem Erlass des BMF vom 13.9.2024 werden die Zinssätze beim Finanzamt um 0,8 % gesenkt.
Diese betragen somit ab 13.9.2024:
Stundungszinsen | 7,53% |
Anspruchszinsen | 5,03% |
Aussetzungszinsen | 5,03% |
Beschwerdezinsen | 5,03% |
Umsatzsteuerzinsen | 5,03% |
NEU: Mit 1.8.2024 werden auch Rückerstattungszinsen gemäß § 16 COFAG-NoAG (Zinsen betreffend Rückerstattungsansprüche der Finanzverwaltung für zu Unrecht gewährte COVID-19-Förderungen) eingehoben!
Rückerstattungszinsen gemäß § 16 Abs 1 Satz 1 COFAG-NoAG: | 5,03% |
Rückerstattungszinsen gemäß § 16 Abs 1 Satz 2 COFAG-NoAG (beihilferechtlich): | 4,03% |
Bitte veranlassen Sie die rechtzeitige Überweisung von Steuernachzahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) betreffend das Jahr 2023, um Anspruchszinsen beim Finanzamt zu vermeiden.
Die Verzinsung beginnt mit 1.Oktober 2024 zu laufen; die Zins-Freigrenze beträgt lediglich 50 Euro!
Stand: 24. September 2024
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