SV-Beiträge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
VwGH-Urteil bestätigt die Abzugsfähigkeit im Rahmen der Basispauschalierung
In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) hatte dieser darüber zu entscheiden, ob Sozialversicherungsbeiträge eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch dann zu seinen Betriebsausgaben im Rahmen seiner Basispauschalierung zählen, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt. Dies bestätigte nunmehr der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Somit kann der Geschäftsführer die für ihn bezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch im Rahmen einer Basispauschalierung zusätzlich als Betriebsausgaben geltend machen.
Basispauschalierung für Gewerbetreibende und selbständig Tätige
Gewerbetreibende und selbständig Tätige können für die Ermittlung ihrer Betriebsausgaben eine Basispauschalierung anwenden. Voraussetzungen für diese Basispauschalierung sind, dass
- keine Buchführungspflicht besteht,
- auch nicht freiwillig eine doppelte Buchhaltung geführt wird,
- der Vorjahresumsatz nicht mehr als € 220.000 betragen hat und
- aus der Steuererklärung hervorgeht, dass die Pauschalierung in Anspruch genommen wird.
Neben den pauschalen Ausgaben von 6 % vom Umsatz dürfen bestimmte weitere Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer wären dies etwa die Sozialversicherungsbeiträge.
TIPP: für weiterführende Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte Ihren sh-Berater!