Antrag auf Energieabgabenvergütung kann auch unterjährig - als Vorausvergütung - gestellt werden!

Antrag auf Energieabgabenvergütung kann auch unterjährig - als Vorausvergütung - gestellt werden!

Grundsätzlich Energieabgaben-Vergütungsberechtigt sind Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht.
Dienstleistungsbetriebe, wie Hotels oder Thermen, können die Vergütung somit NICHT in Anspruch nehmen.

Vergütet werden Energieabgaben für die Erzeugung von Wärme, Dampf und Warmwasser, die unmittelbar für einen Produktionsprozess verwendet werden, wobei folgende Energieträger in die Energieabgabenvergütung einzubeziehen sind:

  • Elektrische Energie im Sinn des Elektrizitätsabgabegesetzes
  • Erdgas im Sinn des Erdgasabgabegesetzes
  • Kohle im Sinn des Kohleabgabegesetzes
  • Mineralöle im Sinn des Mineralölsteuergesetzes (Heizöl Extraleicht; Heizöl leicht, mittel, schwer) und Flüssiggas
Berechnung des Nettoproduktionswertes

Basis für die Ermittlung der Höhe der Vergütung ist der sogenannte Nettoproduktionswert. Dieser wird berechnet, indem von den getätigten Umsätzen des Unternehmens sämtliche Umsätze, welche zuvor an das Unternehmen erbracht wurden (Vorleistungen), in Abzug gebracht werden. Nicht als Vorleistung abgezogen werden dürfen Umsätze aus der Gestellung von Arbeitskräften. Jene Abgaben, die 0,5 % dieses Nettoproduktionswertes übersteigen (abzüglich eines allgemeinen Selbstbehalts von € 400 und noch diverser anderer Selbstbehalte), können rückvergütet werden.

Vorausvergütung beantragen

Betriebe, die im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) bereits eine Vergütung geltend gemacht haben, können schon unterjährig eine Vorausvergütung in Höhe von 5 % des Vergütungsbetrages des Vorjahres beantragen. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Beginn des folgenden Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) gestellt werden.

Die Berechnung des Nettoproduktionswertes und der diversen Selbstbehalte ist durchaus anspruchsvoll und erfordert ein detailliertes Rechnungswesen.

sh unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung des Antrags auf Rückvergütung der Energieabgaben.

SH-FACT 26

Bei sh sind 40-jährige Dienstjubiläen keine Seltenheit.

SH-Fact 36

Durch unsere Branchenlösungen können wir Ihnen in allen Bereichen optimale Beratung anbieten.

SH-FACT 15

Das große sh-Team ermöglicht Ihnen spezialisierte Berater.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr