Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen - Beantragung ab sofort möglich!

Antragsfrist: 8.8.2023 - 30.11.2023

Nachfolgend die Information der FFG (Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft):

Stand: 8. August 2023



Guten Tag,

mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ab sofort können Sie Ihren Antrag stellen.

Das brauchen Sie für Ihren Antrag:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE
  • Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)
Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto. 

Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie auf: https://www.energiekostenpauschale.at.

Die Energiekostenpauschale für Unternehmen wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt.


Impressum:
FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien

SH-FACT 27

Die sh Familie: Ski fahren, wandern, Feuerflecken essen, Glühwein trinken, und ...

SH-FACT 33

Sicherer Datenaustausch - dafür sorgt die sh Cloud.

SH-FACT 2

Mit den sh Infoveranstaltungen zu aktuellen Wirtschafts- u. Steuerthemen sind unsere Klienten immer top informiert.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr