Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen - Beantragung ab sofort möglich!
Antragsfrist: 8.8.2023 - 30.11.2023
Nachfolgend die Information der FFG (Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft):
Stand: 8. August 2023
Guten Tag,
mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ab sofort können Sie Ihren Antrag stellen.
Das brauchen Sie für Ihren Antrag:
- Handysignatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmensserviceportal
- Branchenzuordnung nach ÖNACE
- Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)
Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie auf: https://www.energiekostenpauschale.at.
Die Energiekostenpauschale für Unternehmen wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt.
Impressum:
FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien
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