Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen - Beantragung ab sofort möglich!

Antragsfrist: 8.8.2023 - 30.11.2023

Nachfolgend die Information der FFG (Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft):

Stand: 8. August 2023



Guten Tag,

mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ab sofort können Sie Ihren Antrag stellen.

Das brauchen Sie für Ihren Antrag:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE
  • Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)
Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto. 

Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie auf: https://www.energiekostenpauschale.at.

Die Energiekostenpauschale für Unternehmen wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt.


Impressum:
FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien

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