Registrierkassen-Jahresbeleg 2021 erstellen!

Registrierkassen-Jahresbeleg 2021 erstellen!


Jährlich – so auch zum Abschluss des Jahres 2021 – muss ein Registrierkassen-Jahresbeleg erstellt werden.

Der Dezember Monatsbeleg (nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2021) ist zugleich auch der Jahresbeleg 2021.

Sie brauchen zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) den Jahresbeleg.
Prüfung des Jahresbeleges: Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar 2022 erfolgen.

Diesen Ausdruck bitte 7 Jahre lang aufbewahren!

TIPP: Für Klienten von sh übernimmt unser Sekretariat Schreinergasse gerne diese verpflichtende Übermittlung.

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