Registrierkassen-Jahresbeleg 2021 erstellen!

Registrierkassen-Jahresbeleg 2021 erstellen!


Jährlich – so auch zum Abschluss des Jahres 2021 – muss ein Registrierkassen-Jahresbeleg erstellt werden.

Der Dezember Monatsbeleg (nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2021) ist zugleich auch der Jahresbeleg 2021.

Sie brauchen zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) den Jahresbeleg.
Prüfung des Jahresbeleges: Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar 2022 erfolgen.

Diesen Ausdruck bitte 7 Jahre lang aufbewahren!

TIPP: Für Klienten von sh übernimmt unser Sekretariat Schreinergasse gerne diese verpflichtende Übermittlung.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 22

Unser Netzwerk für Ihren Erfolg: Bei Bedarf ziehen wir auch externe Experten hinzu.

SH-FACT 27

Die sh Familie: Ski fahren, wandern, Feuerflecken essen, Glühwein trinken, und ...
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr