Barumsätze in der Ordination: Wann muss eine Registrierkasse geführt werden?

Wie verrechnen Sie mit Ihren Patienten?


Ärzte, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht. Betroffen sind vor allem Wahlärzte, aber auch Kassenärzte, die Zusatzleistungen verkaufen, wie z. B. Zahnärzte.

Die Registrierkassenpflicht trifft Betriebe

  • ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 netto, je Betrieb wenn,
  • davon über € 7.500,00 netto, als Barumsätze gelten.
Zum Barumsatz zählen Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare Zahlungsformen (wie z. B. Zahlung mit dem Mobiltelefon). Bezahlt der Patient nicht bar, sondern mit Erlagschein, zählt der Umsatz nicht zum Barumsatz.

Die Krankenkasse verrechnet die Leistungen üblicherweise in Form einer Sammelrechnung. In diesem Fall liegt kein Barumsatz vor.

Bei Verkäufen aus der Hausapotheke sind die Rezeptgebühren als durchlaufende Posten zu behandeln und zählen nicht zum Barumsatz. Sie sind daher auch bei der Beurteilung der Grenzen nicht miteinzuberechnen.

Um der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht gerecht zu werden, müssen auf dem Beleg keine persönlichen Daten des Patienten aufscheinen (z. B. der Name).

Wenn ein Arzt die Grenzen überschreitet und eine Registrierkasse anschaffen muss, gibt es für Hausbesuche Erleichterungen im Hinblick auf die zeitliche Erfassung des Umsatzes. Während eines Hausbesuches darf ein händischer Beleg ausgestellt werden. Der Umsatz ist dann unmittelbar nach Rückkehr in die Praxis in der Registrierkasse zu erfassen.

Stand: August 2022

SH-FACT 18

Wir sind Praktiker und bemühen uns um einfache Lösungen.

SH-FACT 32

sh ist flexibel: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung zur Zusammenarbeit.

SH-FACT 1

Mit den "sh steuer- und wirtschaftsnews" sind Sie immer auf dem Laufenden.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr