Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?

Details zur neuen Teilpension


Seit 1.1.2026 besteht die Möglichkeit, die neue Teilpension in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.


Inanspruchnahme und Voraussetzungen
Anspruch auf die neue Teilpension haben dabei seit 1.1.2026 jene Personen, welche die Voraussetzungen für eine der nachfolgenden Pensionsarten erfüllen:

  • reguläre Alterspension (Männer: 65 Jahre, Frauen nach Geburtsjahr)
  • Schwerarbeitspension (ab 60 Jahren)
  • Langzeitversichertenpension (ab 62 Jahren)
  • Korridorpension
Der Anspruch knüpft weiters an die Voraussetzung, dass die Arbeitszeit nachweislich um mindestens 25 % bzw. höchstens 75 % reduziert wird.


Höhe und Berechnung
Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der vorgenommenen Arbeitszeitreduktion. Der ermittelte fiktive Pensionsanspruch vor Teilpensionsantritt laut Pensionskonto wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit wie folgt zur Auszahlung gebracht:

Vorgenommene
Arbeitszeitreduktion
Anteil an der fiktiven
Gesamtpension
mindestens 25 bis 40 %25 %
mehr als 40 bis 60 %50 %
mehr als 60 bis 75 %75 %

Wird die Teilpension vor dem Regelpensionsalter angetreten, so werden dafür nachfolgende Abschläge berechnet:

Ablauf und Antragstellung
  • Für die Teilpension bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, in welcher die Dauer sowie das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion geregelt sind.
PensionsartAbschlag pro MonatAbschlag pro Jahr
Korridorpension0,425 %5,1 %
Langzeitversicherungspension0,35 %4,2 %
Schwerarbeitspension0,15 %1,8 %

  • Die Antragstellung erfolgt bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV).
  • Das Pensionskonto wird für den reduzierten Anteil (je nach gewählter Arbeitszeitreduktion) geschlossen - aus diesem Teil wird die Teilpension berechnet und bezahlt. Der verbleibende Teil des Pensionskontos wird weitergeführt.
Im Zuge der neuen Teilpension wurden auch die Regelungen zur Altersteilzeit angepasst.



Stand: März 2026

SH-FACT 27

Die sh Familie: Ski fahren, wandern, Feuerflecken essen, Glühwein trinken, und ...

SH-FACT 3

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung für ein individuelles Beratungsgespräch.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr