-

Müssen auch Kleinunternehmen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bestellen?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen. Dabei werden Sicherheits- und Gefahrenrisiken systematisch ermittelt und Maßnahmen zur Gefahrenminimierung festgelegt. Dadurch soll es zu weniger Arbeitsunfällen kommen und so auch zu weniger Krankenständen der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss dazu eine entsprechende Dokumentation führen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte zu sorgen. In Kleinbetrieben mit Arbeitsstätten mit höchstens 50 Beschäftigten kann die Unterstützung durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner auf Antrag auch durch ein Präventionszentrum der AUVA erfolgen. Dabei erfolgen Begehungen grundsätzlich in folgendem Rhythmus:

  • 1-10 Arbeitnehmer: alle zwei Jahre
  • 1-10 Arbeitnehmer bei Büro- (oder büroähnlichen)      Arbeitsplätzen: alle drei Jahre
  • 11-50 Arbeitnehmer: jährlich
  • zusätzlich nach Erfordernis
Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Durchführung und die Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung. Fehlt die Dokumentation, wird bei einem Arbeitsunfall, bei dem eventuell strafrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen drohen, eine Beweisführung, dass geeignete Maßnahmen zur Gefahrenminimierung gesetzt wurden, schwierig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.eval.at, einer von AUVA und Sozialpartnern gemeinsam betriebenen Informationsplattform. Das regional zuständige Präventionszentrum der Unfallversicherung kann unter www.auva.at (AUVAsicher) kontaktiert werden.


Stand: 27. August 2018

SH-FACT 32

sh ist flexibel: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung zur Zusammenarbeit.

SH-FACT 12

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bei uns gelebter Alltag.

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr