Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Wenn der Arzt das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt,

  • so steht ein ermäßigter Einkommensteuersatz für den Veräußerungs- und Übergangsgewinn über Antrag zu, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind.
  • unterbleibt auf Antrag die Erfassung der darauf entfallenden stillen Reserven, wenn der Betrieb des Arztes aufgegeben und aus diesem Anlass Gebäudeteile (Gebäude) ins Privatvermögen übernommen werden.
Eine Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten € 22.000,00 und die gesamten Einkünfte aus den aus-geübten Tätigkeiten € 730,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Eine solche schädliche Erwerbstätigkeit liegt allerdings nicht vor, wenn Ärzte im Jahr 2020 oder 2021 während der COVID-19-Pandemie als Ärzte gemäß § 36b Ärztegesetz (Ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Pandemie) in Österreich tätig werden.

Stand: August 2021

SH-FACT 29

Ökologisch: Eigene Photovoltaikanlagen speisen unsere Computer.

SH-FACT 32

sh ist flexibel: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung zur Zusammenarbeit.

SH-FACT 1

Mit den "sh steuer- und wirtschaftsnews" sind Sie immer auf dem Laufenden.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr