Abschaffung der kalten Progression ab 2023

Die Auswirkung auf die Einkommensteuer 2023


Im Oktober 2022 wurde im Parlament das „Teuerungs-Entlastungspaket II“ beschlossen.
Ab 2023 bedeutet dies eine jährliche Anpassung der Einkommensteuer – Tarifsätze. Beim Einkommensteuertarif wurden die beiden untersten Tarifstufen um 6,3% erhöht, die restlichen um 3,47% (das sind zwei Drittel der Inflationsrate zwischen Juli 2021 und Juni 2022).

Durch die Erhöhung der Grenzbeträge für Einkommen bis zu 1 Mio Euro und bestimmter Absetzbeträge wird der „kalten Progression“ entgegengewirkt – das ist konkret unter dem Schlagwort „Abschaffung der kalten Progression“ gemeint!
Übrigens: auch die Steuersätze der „mittleren Tarifstufen“ ändern sich im Jahr 2023 geringfügig; dies ist allerdings Ausfluss der „ökosozialen Steuerreform 2022“, beschlossen im Februar 2022.

Die Einkommensteuer beträgt 2023 (im Vergleich zu 2022):

20222023
EinkommenSteuersatz EinkommenSteuersatz
für die ersten € 11.0000%für die ersten € 11.6930%
über € 11.000 bis € 18.00020%über €11.693 bis € 19.13420%
über € 18.000 bis € 31.00032,5%über € 19.134 bis € 32.07530%
über € 31.000 bis € 60.00042%über € 32.075 bis € 62.08041%
über € 60.000 bis € 90.00048%über € 62.080 bis € 93.12048%
über € 90.000 bis 1 Mio50%über € 93.120 bis € 1 Mio50%
über € 1 Mio55%über € 1 Mio55%

Absetzbeträge wie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der (erhöhte) Pension­isten­­absetzbetrag sowie die Höchstbeträge für die SV-Rückerstattung werden um 5,2% erhöht.

Allerdings werden unter anderem nachfolgende Werte in der bisherigen Höhe belassen: Werbungs­kostenpauschale (€ 132), Tages- und Nächtigungsgelder (€ 26,40 bzw € 15); Veranlagungsfreibetrag (€ 730), Umsatzgrenze für die Betriebsausgabenpauschalierung (€ 220.000), Luxusgrenze bei PKW (€ 40.000).

Stand: Oktober 2022

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