Österreich öffnet wieder! – Die Unterstützungsmaßnahmen werden schrittweise zurückgenommen
Der Mai bringt uns wettermäßig nicht nur den langersehnten Frühling, auch der Handel und die Gastronomie/Hotellerie dürfen ihre Pforten wieder öffnen. Damit verbunden, werden jedoch auch die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sukzessive zurückgenommen, und es sind etwaig gestundete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge rückzuführen – mit 30.6.2021 endet außerdem die automatische Stundung von Abgaben.
Die Österreichische Gesundheitskasse (kurz ÖGK) hat im Zusammenhang mit gestundeten Beiträgen vor Kurzem detailliert informiert, wie coronabedingte Beitragsrückstände im Rahmen eines „2-Phasen-Modells“ abgebaut werden können.
Hinsichtlich des geordneten Abbaus gehen die ÖGK und die Finanzbehörden einheitlich vor. Bisherige („automatische“) Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen laufen nur mehr bis zum 30. Juni 2021!
Phase 1 dient dazu, die bis einschließlich 30. Juni 2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen. Dies je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Unternehmen bis längstens 30. September 2022.
Seitens der ÖGK werden Beitragszeiträume jedoch unterschiedlich behandelt (Zeiträume Februar bis April 2020; Mai bis Dezember 2020; Jänner bis Mai 2021).
Für die Beiträge ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten bis zum 15. des Folgemonates!
Zu beachten ist auch, dass die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, „Risikofreistellung“ oder „Absonderung“ von Stundungs- bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen sind. Werden diese Beiträge nicht bis zum 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonates entrichtet, können Ratenansuchen nicht bewilligt werden.
Phase 2 zielt in weiterer Folge darauf ab, allenfalls noch verbleibende Rückstände mittelfristig abzubauen. Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen bis längstens 30. Juni 2024 zur Verfügung.
Für die Ratenzahlungen wird ein begünstigter Verzugszinssatz (befristet) in Höhe von 1,38 % p.a. verrechnet.
TIPP: Wir von sh beantragen für Sie gerne die Ratenzahlungen bei der ÖGK und dem Finanzamt.
Darüber hinaus erstellen die sh Berater auf Wunsch mit Ihnen eine Liquiditätsvorschau auf Grundlage einer Erfolgsplanung mit den Daten aus der laufenden Buchhaltung. Diese hilft, mittel- und langfristig die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht zu erhalten.