Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen-

Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen

Steuer News

Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig zu bleiben. Wie berichtet bieten sowohl Finanz wie auch die Sozialversicherung Stundungen und Ratenzahlungen zur Unterstützung an. Nicht vergessen sollte man aber, dass diese Zahlungen nur aufgeschoben und diese Verbindlichkeiten letztendlich doch zu begleichen sind.

Auch wenn der Blick in die Zukunft aktuell sehr schwierig ist, ist es oft ratsam, mittels eines Finanzplanes die Zahlungsströme eines Unternehmens zu erfassen und deren Auswirkung auf das Bankkonto zu planen.

Kurzfristige Finanzplanung ist dabei im Sinne einer Liquiditätsvorschau auf Tages- oder Wochenbasis nur wenige Wochen in die Zukunft gerichtet. Dies ist besonders bei Unternehmen in der Krise erforderlich, die bereits nur sehr geringe liquide Mittel zur Verfügung haben. Dabei werden ausgehend von einem Liquiditätsstatus (Stände der Bankkonten) die kurzfristig zu erwartenden Aus- und Einzahlungen geplant.

Eine mittelfristige Finanzplanung erstreckt sich oft über ein bis zwei Jahre und kann auch rollierend durchgeführt werden. Geplant wird auf Monats- bzw. eventuell auch auf Quartalsbasis. Ein Finanzplan für das kommende Jahr wird oft aus den geplanten Budgetzahlen abgeleitet.

So können frühzeitig mögliche Liquiditätsengpässe identifiziert und die Rückzahlung aufgeschobener Zahlungen besser eingeplant werden.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: LioTou - Fotolia.com

SH-FACT 33

Sicherer Datenaustausch - dafür sorgt die sh Cloud.

SH-FACT 28

Als eines der ersten Unternehmen in Österreich hat sich sh bereits 2005 dem Audit Beruf und Familie unterzogen.

SH-Fact 36

Durch unsere Branchenlösungen können wir Ihnen in allen Bereichen optimale Beratung anbieten.
Newsletter
E-Mail-Adresse*
Vorname
Nachname
Ich erteile meine Zustimmung von der sh Schebesta Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH auf dem Weg elektronischer Post (E-Mails) kontaktiert zu werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich jederzeit berechtigt bin, diese Zustimmung zu widerrufen.*
Zustimmung zur Datenverarbeitung*

SH ist Ihr Unternehmensberater und Steuerberater in Niederösterreich: St.Pölten, Böheimkirchen, Spitz und Wien | Mehr