Arzt, der Sondergebühren bezieht: Unterbricht eine Krankheit die Versicherungspflicht?
SachverhaltEin Arzt, der Sondergebühren bezieht, unterliegt mit diesen Einkünften der Unfall- und Pensionsversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen gemäß FSVG. Im