Energiekostenpauschale des Bundes für Kleinunternehmen für 2022
Information der FFG
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung (Energiekostenzuschuss 2) ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.
Die Einreichung und Abwicklung erfolgt online und weitesgehend automatisiert.
Bereits ab 17. April 2023 können Unternehmen einen Selbst-Check bei der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) durchführen.
Die Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden und kurz danach soll im Normalfall die Auszahlung erfolgen.
Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunernehmen, deren Umsätze bei mindestens 10.000 und maximal 400.000 Euro liegen.
Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet.
Ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich.
Benötigt wird jedoch eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) beim Unternehmen vorliegen.
Was Unternehmen bereits jetzt tun sollen, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:
- Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten;
- Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum USP einrichten (https://www.usp.gv.at);
- Im USP überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.
TIPP: Die Einrichtung der Handysignatur können Sie bei unserem Partnerunternehmen SWZ Versicherungsmakler - 3100 St. Pölten, Schillerplatz 1 (1. Stock - Bürobereich des Hotel Metropol) vornehmen! Telefonische Terminvereinbarung unter 02742/30717.
Stand: 29. März 2023