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1.11.2018: Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergung von 13 % auf 10 %!

Ab 1.11.2018 wird der Umsatzsteuersatz für

  • die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen (als Nebenleistung ist auch ein ortsübliches Frühstück anzusehen, wenn der Preis hierfür im Beherbergungsentgelt enthalten ist) und
  • die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke samt Nebenleistungen, wenn dafür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird,
von 13 % wieder auf 10 % gesenkt.
Die Änderung des Steuersatzes ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31.10.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits der Steuersatz von 10 % anzuwenden. Der Zeitpunkt der Buchung oder der Anzahlung ist für den Steuersatz NICHT relevant.
TIPP: Für weiterführende Fragen zur Umstellung – bspw. in der Buchhaltung – stehen Ihnen die Steuersachbearbeiter von sh gerne zur Verfügung!

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