Steuern
Steuern
Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für 2023
Die (vorläufigen) Eckdaten
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von € 3.000 bis € 150 Millionen ausbezahlt werden.
- Förderungszeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
- Insgesamt gibt es 5 Förderstufen.
- In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von € 4 Millionen entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
- Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 % erhöht. Das bedeutet, dass in der ersten Stufe 60 % des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
- Die förderfähigen Energieträger in der Basisstufe werden um Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel erweitert.
- Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein.
- Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
- Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
1. In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, etwa hinsichtlich der Gewinne.
2. Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
3. Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
4. Einschränkungen bestehen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
5. Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen. - Die Antragstellung erfolgt in zwei Zeiträumen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Stand: April 2023
Aktuelle Beiträge
zum Blog >
Unternehmensberatung